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Eingetragenes Design

 

Ein eingetragenes Design (bis Ende 2013 «Geschmacksmuster») ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

Ein Design ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht überprüft werden. Das DPMA prüft nur die formalen Voraussetzungen der Eintragung. Führt der Inhaber eines Designs über Ansprüche aus dem Muster einen Rechtsstreit, so steht seinem Prozessgegner allerdings der Einwand offen, der Schutz sei unwirksam, weil ihm die Neuheit bzw. Eigenart fehle.

Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Werden allerdings die ab dem 6. Schutzjahr zu zahlenden Aufrechterhaltungsgebühren nicht entrichtet, erlischt der Schutz bereits früher.

Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Designgesetz durch die Eintragung in das Designregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. © Königsdorfer Medienhaus, Frechen (René Zey)

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